(Fotos: SiW aus den öffentlich ausgelegten Unterlagen von Prokon)

KOLVERATH / RETTERATH & MANNEBACH BEANTRAGEN 9 WEA

EINWENDUNGEN NUR NOCH BIS ZUM 27.05.2024 MÖGLICH!

Die Fa. PROKON hat 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt: 6 in der Gemarkung Mannebach, sowie 3 in der Gemarkung Retterath/Kolverath, davon insgesamt 7 im Wald! Für die Kranstellflächen und Zuwegungen der 9 Anlagen werden laut den Antragsunterlagen 163.433 m² Wald gerodet und dauerhaft versiegelt. Dies entspricht 16 Hektar bzw. 23 Bundesliga-Spielfelder. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mai 2025 vorgesehen.

 

Was hier geschehen soll, wird das Landschaftsbild und die Lebenssituation der Menschen unserer Region UNUMKEHRBAR verändern!

 

Beide Windparks sollen inmitten des UNESCO Natur- und Global Geoparks Vulkaneifel und des Landschaftsschutzgebiets Kelberg gebaut werden. Wissentlich werden so die für dieses Gebiet einst festgeschriebenen Ziele aufgegeben: Einen ausgewogenen Naturhaushalt herzustellen, die Eigenheit und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren und zu pflegen, den Erholungswert nachhaltig zu sichern! Speziell das Gebiet Oberes Elztal ist darüber hinaus ein besonders schützenswertes Ökosystem mit klaren Quellbächen, Auenwiesen und seltenen Amphibien!

 

Die geplanten Windkraftanlagen Retterath / Kolverath liegen in einem Waldgebiet, das unmittelbar an den CenterParcs-Park Eifel grenzt, der einen äußerst wichtigen Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region darstellt. Zudem wird ein aufwändig ausgestattetes Kinderwanderland, in dem Familien aus der Umgebung und zahlreiche Ferienhausgäste naturnahe Erholung finden, zerstört. Wir haben auf outdooractive einen Rundwanderweg im Windpark Mannebach und einen im Windpark Retterath / Kolverath entlang der geplanten Windkraftanlagen erstellt. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Eigenheit und Schönheit unserer Natur! Die Wanderwege finden Sie unter Wanderwege

 

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Musterstellungnahme zur Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
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Flyer aus 2020 zur ersten Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
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Die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden erstmalig am 08.06.2020 von Prokon eingereicht. Auf Grund von mehreren durch die Wählergruppe Sturm im Wald bemängelten Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erfolgt nun eine erneute 4. Offenlage.

 

Vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 können die Planungen für die vorgesehenen Windparks der Ortsgemeinden Mannebach und Retterath / Kolverath auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter

https://www.vulkaneifel.de/downloads/Mannebach-BimSchG-Antrag.zip und

https://www.vulkaneifel.de/downloads/Retterath-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden.

 

Dies ist die letzte und einzige Möglichkeit sich zu informieren, eigene Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben und sich zu einer für die Zukunft der Region entscheidenden Weichenstellung zu äußern! Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Betroffene, von ihrem Einsichts- und Einspruchsrecht Gebrauch zu machen und ihre persönlichen Stellungnahmen bis spätestens zum 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de einzureichen.

 

Gehen Sie zu den Erörterungsterminen am 13.06.2024 für den Windpark Mannebach und am 19.06.2024 für den Windpark Retterth / Kolverath jeweils um 10 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun. In den beiden Terminen werden die erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller Prokon erörtert.

 


(Foto: SiW)
(Foto: SiW)

RÜCKBAUKOSTEN WURDEN FALSCH BERRECHNET

KOSTEN IN MILLIONENHÖHE FÜR DIE GEMEINDEN NACHTSHEIM UND LUXEM

Am Donnerstag hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseitegelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können. Es bestehe das Risiko, dass der Steuerzahler für die Kosten in Millionenhöhe aufkommen muss. Der Rechnungshof sieht das Risiko, dass landesweit für Abbaukosten von rund 42 Millionen Euro der Steuerzahler aufkommen müsste. Als Beispiel nennt der Rechnungshof den Eifelort Zilsdorf. Dort wird der Landkreis Vulkaneifel die Kosten für den Abbau der Windkraftanlagen in Höhe von 300.000 Euro übernehmen müssen.

 

Auch beim Windpark Nachtsheim Luxem wurden gravierende Fehler bei den Rückbaukostenschätzungen gemacht. So wurde der erforderliche Inflationsausgleich nur mit 1,4545 statt 2 % pro Jahr berücksichtigt. Zur Berechnung der Sicherheitsleistung wurden zudem die Nettobeträge anstelle der vorgeschriebenen Bruttobeträge herangezogen. Damit bleibt die zusätzlich zu zahlende Umsatzsteuer unberücksichtigt. Ebenso wurden die Rückbaukosten unzulässigerweise um die Erlöse aus der Verwertung von wiederverwendbaren Anlagenteilen reduziert. Allein dadurch wurde die Sicherheitsleistung der 8 genehmigten Windenergieanlagen um eine Millionen Euro zu niedrig festgesetzt. Insgesamt geht es hier um ein hohes Kostenrisiko über 2,25 Millionen Euro für die öffentlichen Haushalte, wenn die Behörden bei einer sogenannten Ersatzvornahme anstelle eines insolventen Betreibers den Rückbau vornehmen müssen.


(Foto: SiW)
(Foto: SiW)

VERBANDSGEMEINDEN IN DER VULKANEIFEL GEBEN 530 HEKTAR FÜR PV-FREIFLÄCHEN FREI

Die Verbandsgemeinden Daun (150 ha), Gerolstein (200 ha) und Kelberg (180 ha) im Landkreis Vulkaneifel haben in Ihren Flächennutzungsplanungen 530 Hektar für Freiflächenphotovoltaik freigegeben. Das entspricht 5.300.000 m² bzw. 742 Bundesliga-Spielfelder.

 

In der Vulkaneifel gibt es ausreichend versiegelte und überbaute Flächen, um dort die benötigten Solaranlagen zu installieren. Leider ist der dramatische Schwund der Artenvielfalt in der Öffentlichkeit noch nicht genügend angekommen. Wenn durch stetige Eingriffe in die Natur am Ende das Ökosystem zusammenbricht, braucht es da auch keine Klimarettung mehr.


1.700 LKW MIT 28.000 T  STAHLBETON FÜR 8 FUNDAMENTE!

Windpark Nachtsheim/Luxem (Foto: SiW)
Windpark Nachtsheim/Luxem (Foto: SiW)

EIN ZUSÄTZLICHER MARKT IN KELBERG JA/NEIN?

(Foto: Auswirkungsanalyse VG Kelberg)
(Foto: Auswirkungsanalyse VG Kelberg)

KELBERG SCHÜTZT 59 HA WALD FÜR 20 JAHRE!

(Foto: Karl Egger auf Pixabay)
(Foto: Karl Egger auf Pixabay)

WEITERER AUSBAU VON WINDKRAFTANLAGEN AUFGRUND DES KRIEGES IN DER UKRAINE?

KV VULKANEIFEL LEHNT den WINDPARK BONGARD/BOXBERG AB

(Fotos: SiW aus den öffentlich ausgelegten Unterlagen von Grünwerke)

RETTERATH, KOLVERATH UND MANNEBACH erneut zurück auf los

(Foto: SiW)
(Foto: SiW)


10 JAHRE AUS DEM LEBEN EINES SCHWARZSTORCHS IN DER EIFEL

(Foto: Kurt Klement auf Pixabay)
(Foto: Kurt Klement auf Pixabay)

ERDBEBENMESSSTATION wird DURCH WINDPARK  BEEINTRÄCHTIGT

Kann Kürrenberg 9.700 Eifeler Haushalte MIT STROM VERSORGEN?