Windpark Kolverath / Retterath Projektierer Prokon (3 WEA)

Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 3 Windkraftanlagen berührt werden, kann bis spätestens zum 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de Einwendungen vorbringen.

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Musterstellungnahme zur Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
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Flyer 2020 zur ersten Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
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Selbstverständlich kann der Text abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.

Blick von Retterath Antragsunterlagen Prokon
Blick von Retterath Antragsunterlagen Prokon
Blick von Sassen Antragsunterlagen Prokon
Blick von Sassen Antragsunterlagen Prokon
Blick von Salcherath Antragsunterlagen Prokon
Blick von Salcherath Antragsunterlagen Prokon
Blick von Mannebach Antragsunterlagen Prokon
Blick von Mannebach Antragsunterlagen Prokon
  • Projektstatus: Die Firma PROKON beantragt die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen / Windenergieanlagen (WEA) mit 200 Meter Gesamthöhe in der Gemarkung Kolverath / Retterath. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden am 08.06.2020 erstmalig von Prokon eingereicht. Auf Grund von mehreren durch die Wählergruppe Sturm im Wald bemängelten Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erfolgt nun eine erneute 4. Offenlage für 3 WEA. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgelegten Unterlagen können in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Retterath-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden.
  • Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de erhoben werden.
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Kolverath 1.000 Meter, Mannebach 1.100 Meter, Salcherath 1.100 Meter, Retterath 1.100 Meter, Uersfeld 1.100 Meter, Sassen 1.500 Meter, Bereborn 1.500 Meter und Center Parcs 1.400 Meter.
  • Landschaftsschutz: Das Kläppchen und der Holzberg mit dem Hurenbüsch bei Sassen ist ein Waldgebiet mit hoher bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung. Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Kelberg und im 10 km Umkreis zu den Kulturdenkmälern Nürburg und Burgruine und Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen.
  • Naturschutz: Für die WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen werden laut Antragsunterlagen 77.131 m² Wald gerodet und dauerhaft versiegelt. Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
  • Artenschutz: Auch hier liegen die WEA im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und vermutlich im 3 km Schutzradius von einem Schwarzstorch Horst.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht! In den Antragsunterlagen findet man keine Aussage zur Windhöffigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Hatte die VG Kelberg die Fläche Kolverath/Retterath noch in der Flächennutzungsplanung aus Rücksicht zum Center Parcs Park Eifel rausgenommen, so interessiert es heute keinen mehr, dass einer der größten Arbeitgeber und Steuerzahler der Region schließen wird, wenn diese Pläne umgesetzt werden.
  • Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.