Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 3 Windkraftanlagen berührt werden, konnte bis spätestens zum 18.10.2023 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de Einwendungen vorbringen.
Selbstverständlich kann der Text abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.