Windpark Wiesemscheid Projektierer DunoAir (3 WEA)

Blick von der Nürburg
Blick von der Nürburg
Blick von Wiesemscheid
Blick von Wiesemscheid
Blick von Müllenbach
Blick von Müllenbach
Blick von Wimbach
Blick von Wimbach
Blick von Rothenbach
Blick von Rothenbach
Blick von Pomster
Blick von Pomster
  • Projektstatus laut DunoAir: Auf Flächen der Ortsgemeinde Wiesemscheid ist in der Nähe des Nürburgringes der Windpark Wiesemscheid bestehend aus drei Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) (mit bis zu 240 Meter Gesamthöhe) des Anlagentyps E-138 EP3 von Enercon mit 3,5 MW geplant. Am 06.12.2018 wurde der Antrag nach dem BImSchG beim Kreis Ahrweiler eingereicht. Die Prüfung auf Vollständigkeit läuft derzeit.
  • Projektstatus laut Kreisverwaltung Ahrweiler:
  • Raumordnung: Im August 2019 wurde ein Antrag zur Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung bei der SGD Nord gestellt. Laut der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und der Obere Naturschutzbehörde sind die Antragsunterlagen unvollständig bzw. nicht prüffähig. Im November 2019 Aufforderung zur Nachbesserung. Auf ein Raumordnungsverfahren wurde seitens der SGD Nord verzichtet und ein Zielabweichungsverfahren war nicht notwendig.
  • Immissionsschutz: Die Fa. Windparkanlage Wiesemscheid GmbH und Co.KG hat im Dezember 2018 einen Antrag auf ein förmliches Verfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP) gestellt. Im Januar 2019 erfolgte die Mitteilung an den Projektierer, dass der Antrag unvollständig bzw. nicht prüffähig ist, weil 14 Fachdienststellen Nachforderungen gestellt haben. Die unvollständigen Unterlagen sollten bis September 2021 nachgereicht werden. Der Projektierer hatte eine Fristverlängerung bis Mitte Januar 2022 erhalten und den Antrag im Februar 2022 gestellt. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler und im UVP-Portal bereitgestellt. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 17.07.2024 elektronisch an immissionsschutz@kreis-ahrweiler.de erhoben werden. Der Erörterungstermin, in dem die abgegebenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben thematisiert werden, wird auf den 14.08.2024, 09:00 Uhr im Sitzungssaal 3 der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler festgesetzt.
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Wiesemscheid 1.100 Meter, Müllenbach 1.200 Meter, Kottenborn 1.300 Meter und Quiddelbach 1.400 Meter.
  • Landschaftsschutz: Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg.
  • Naturschutz: Für 3 WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 30.000 m² Wald gerodet werden.
  • Artenschutz: Der Windpark liegt tlw. im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge. Die 3 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht!
  • Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.