RÜCKBAUKOSTEN WURDEN FALSCH BERRECHNET

KOSTEN IN MILLIONENHÖHE FÜR DIE GEMEINDEN NACHTSHEIM UND LUXEM

Die Materialschlacht gegen die Natur geht in Nachtsheim Luxem in die nächste Runde. An der B258 zwischen Kreuznick und Kürrenberg wurde eine spezielle Logistikfläche für die 18, 22 und 30 Meter hohen Stahlsektionen und die 70 Meter langen Rotorblätter der Nachtsheimer und Luxemer Anlagen eingerichtet. Sämtliche großen Anlagenteile werden hier auf Sonderfahrzeuge, beispielsweise SeIbstfahrer-ModuIe und Semi-Fahrzeuge, umgeladen, durch die engen Kurven der B258 und die Orte Kreuznick und Nachtsheim transportiert und die Anlagen von derzeit 80 auf 230 Meter aufgestockt.

 

(Foto: SiW)
(Foto: SiW)

Am Donnerstag hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseitegelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können. Es bestehe das Risiko, dass der Steuerzahler für die Kosten in Millionenhöhe aufkommen muss. Der Rechnungshof sieht das Risiko, dass landesweit für Abbaukosten von rund 42 Millionen Euro der Steuerzahler aufkommen müsste. Als Beispiel nennt der Rechnungshof den Eifelort Zilsdorf. Dort wird der Landkreis Vulkaneifel die Kosten für den Abbau der Windkraftanlagen in Höhe von 300.000 Euro übernehmen müssen.

 

Auch beim Windpark Nachtsheim Luxem wurden gravierende Fehler bei den Rückbaukostenschätzungen gemacht. So wurde der erforderliche Inflationsausgleich nur mit 1,4545 statt 2 % pro Jahr berücksichtigt. Zur Berechnung der Sicherheitsleistung wurden zudem die Nettobeträge anstelle der vorgeschriebenen Bruttobeträge herangezogen. Damit bleibt die zusätzlich zu zahlende Umsatzsteuer unberücksichtigt. Ebenso wurden die Rückbaukosten unzulässigerweise um die Erlöse aus der Verwertung von wiederverwendbaren Anlagenteilen reduziert. Allein dadurch wurde die Sicherheitsleistung der 8 genehmigten Windenergieanlagen um eine Millionen Euro zu niedrig festgesetzt. Insgesamt geht es hier um ein hohes Kostenrisiko über 2,25 Millionen Euro für die öffentlichen Haushalte, wenn die Behörden bei einer sogenannten Ersatzvornahme anstelle eines insolventen Betreibers den Rückbau vornehmen müssen.

 

Der Rückbau der 52.349 m² (Standort-Flächen, Kranstell-/Ausleger-Flächen, Arbeits-/Lager-/Montage-Flächen) für die 8 Anlagenstandorte, der 21.234 m² für die Zuwegungen und die fast 20 km lange Kabeltrasse zum Netzanschluss an die neue Umspannanlage in Eppenberg ist dabei noch nicht berücksichtigt.

 

Auch die Sicherungsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe von 180.499,20 Euro für die am 21.08.2023 genehmigte WEA Lirstal 1 und 168.721,18 Euro für die WEA Lirstal 2 wurde viel zu niedrig angesetzt. Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer von 19 % und eines jährlichen Inflationszuschlags von 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren hätten die Sicherheitsleistungen 617.518,51 Euro betragen müssen. Auch hier geht es um ein hohes Kostenrisiko über min. 268.298,13 Euro für die öffentlichen Haushalte.