Am 30.06.2025 wurden für die Gemarkung Luxem vier weitere WEA mit einer Höhe von 266,5 Metern beantragt. Nach Angaben der SGD Nord ist für diese zusätzlichen Anlagen weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG noch eine artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44 ff. BNatSchG erforderlich.
Der geplante Windpark liegt im Fünf-Kilometer-Abstand zur Erdbebenmessstation der Grube Bendisberg bei Langenfeld. Die erzeugten Frequenzen und die Belastung des Untergrunds durch die bis zu 266 Meter hohen Anlagen könnten jedoch störende Einflüsse auf die Erdbebenmessungen sowie auf die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen haben.
Nach Hinweis der Wählergruppe Sturm im Wald e.V. auf die Erdbebenmessstation im Besucherbergwerk Grube Bendisberg durfte der Bau der Anlagen Luxem01, Luxem02 und Nachtsheim01 zunächst erst nach Zustimmung des Landesamtes für Geologie und Bergbau beginnen. Diese Zustimmung wurde nun erteilt.