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Projektstatus: Raumordnungsverfahren (ROV) für 2 Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) mit 217
Meter Gesamthöhe beantragt. Die Ortsgemeinde Nürburg hat bei der oberen Landesplanungsbehörde in der SGD Nord die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. §
17 LPlG für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Ortsgemeinde Nürburg, Verbandsgemeinde Adenau, Landkreis Ahrweiler, beantragt. Die raumbedeutsamen Auswirkungen
dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den
Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Aufgrund möglicher kreisgrenzenübergreifender Auswirkungen des
Vorhabens ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde zuständig (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) LPlG). Näheres über Art und Umfang des
Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden. Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Die
Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 06.06.2023 bis 06.07.2023 auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
https://sgdnord.rlp.de/themen/raumordnung-und-landesplanung/landesplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-raumordnungsverfahren-zwei-windenergieanlagen-nuerburgring
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Verbandsgemeindeverwaltung Adenau: www.adenau.de Verfahrensunterlagen (in der Zeit vom 6.6.-6.7.2023 einsehbar)
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Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, der
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg und der Verbandsgemeinde Vordereifel für denselben Zeitraum vor Ort zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung ausgelegt.
Projektstatus laut Kreisverwaltung
Ahrweiler:
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Raumordnung: Die Ortsgemeinde Nürburg hat im Oktober 2018 einen Antrag auf Durchführung einer
vereinfachten raumordnerischen Prüfung bei der SGD Nord eingereicht. Nach Vorlage von ergänzenden Unterlagen wurde das Verfahren im März 2021 eingeleitet jedoch im Januar 2022 wieder
ausgesetzt. Das ROV wurde für die Dauer der Durchführung des Zielabweichungsverfahrens unterbrochen. Das Zielabweichungsverfahren wurde positiv abgeschlossen.
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Immissionsschutz: Vorstellung des Projekts im April 2019. Der Antrag auf Verfahren wurde für 1. HJ 2022
angekündigt.
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Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Nürburg 1.100 Meter, Quiddelbach 1.300
Meter und Müllenbach 1.500 Meter.
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Landschaftsschutz: Der Windpark liegt komplett im
Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg. Die Anlagen würden den Ort Nürburg mit 255,8 Meter und den Bergfried der Nürburg (696,5 Meter
ü. NN) noch mit 98,3 Meter überragen.
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Naturschutz: Für beide WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 20.000 m²
Wald gerodet werden.
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Artenschutz: Die 2 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km
Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
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Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche
Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht!
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Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder
eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.