Windpark Mannebach Projektierer Prokon (6 WEA)

Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 6 Windkraftanlagen berührt werden, kann bis spätestens zum 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de Einwendungen vorbringen.

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Musterstellungnahme zur Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
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Selbstverständlich kann der Text abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.

Blick von Sassen Antragsunterlagen Prokon
Blick von Sassen Antragsunterlagen Prokon
Blick von Kelberg Antragsunterlagen Prokon
Blick von Kelberg Antragsunterlagen Prokon
Blick von Nürburg Antragsunterlagen Prokon
Blick von Nürburg Antragsunterlagen Prokon
Blick von Mannebach Antragsunterlagen Prokon
Blick von Mannebach Antragsunterlagen Prokon
  • Projektstatus: Die Firma PROKON hat die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen / Windenergieanlagen (WEA) mit 200 Meter Gesamthöhe in der Gemarkung Mannebach beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden am 08.06.2020 erstmalig von Prokon eingereicht. Auf Grund mehreren durch die Wählergruppe Sturm im Wald bemängelten Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erfolgt nun eine erneute 4. Offenlage. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgelegten Unterlagen können in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Mannebach-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de erhoben werden.
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Reimerath 1.000 Meter, Hünerbach 1.100 Meter und Mannebach 1.200 Meter
  • Landschaftsschutz: Waldgebiet mit teilweise hoher bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung. Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Kelberg und im 10 km Umkreis zu den Kulturdenkmälern Nürburg und Burgruine und Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen.
  • Naturschutz: Für die WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen werden laut Antragsunterlagen 86.302 m² Wald gerodet und dauerhaft versiegelt. Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
  • Artenschutz: Alle 6 WEA liegen im 1 km Schutzradius von einem Kolkraben, im 1,5 km Schutzradius von min. 2 Rotmilan Horsten und vermutlich im 3 km Schutzradius von einem Schwarzstorch Horst. In 2012 wurde mitten im geplanten Windpark ein Schwarzstorch Horst im Rahmen von Forstarbeiten freigestellt, der seitdem nicht mehr genutzt worden ist. Der neue Horst wurde noch nicht entdeckt, befindet sich jedoch aufgrund von mehreren Sichtungen im näheren Umfeld. Die Schutzabstände wurden mit sogenannten Funktionsraumanalysen durch Gutachten der Projektierer stark beschnitten.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht! In den Antragsunterlagen findet man keine Aussage zur Windhöffigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Bürgerbeteiligung: Am 03.06.2022 stand das Thema Informationen zum laufenden Genehmigungsverfahren Windkraft auf der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung in Mannebach. Prokon hatte den Gemeinderat und zwei VG-Ratsmitglieder der Wählergruppe Sturm im Wald über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Eine detaillierte Informationsveranstaltung oder eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid ist nicht geplant.