Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 6 WEA berührt werden, konnte bis spätestens zum 28.01.2021 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg Einwendungen vorbringen.
Selbstverständlich kann der Text abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.