Windpark Lirstal Projektierer NES/Onshore Windkraftwerk (4 WEA)

Blick von Mannebach aus den Erweiterungsunterlagen auf 4 WEA
Blick von Mannebach aus den Erweiterungsunterlagen auf 4 WEA
Blick vom Ortsrand Lirstal aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Lirstal aus den Antragsunterlagen
Blick vom Rastplatz Uersfeld „Up de Windmühl“ nahe des Sportplatzesaus den Antragsunterlagen
Blick vom Rastplatz Uersfeld „Up de Windmühl“ nahe des Sportplatzesaus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Kaperich aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Kaperich aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Eppenberg aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Eppenberg aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Laubach aus den Antragsunterlagen
Blick vom Ortsrand Laubach aus den Antragsunterlagen
  • Projektstatus: Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 2 Windkraftanlagen / Windenergieanlagen (WEA) mit bis zu 250 Meter Gesamthöhe wurde von der Kreisverwaltung Vulkaneifel am 21.08.2023 erteilt. Am 19.01.2023 hat die Onshore Windkraftwerk Lirstal GmbH & Co. KG einen neuen Antrag für ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Windparks Lirstal um zwei WEA (Lirstal06-07) auf 4 neue Anlagen beantragt. Für die 2 weiteren WEA liegt ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord vom 23.08.2023 vor.
  • Die Antrags- und Planunterlagen für Lirstal04-05 wurden in dem Zeitraum vom 14.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel und der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg ausgelegt und waren auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel und im UVP Portal des Landes Rheinland-Pfalz zugänglich. Die Öffentlichkeit konnte Einwendungen gegen das Vorhaben bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 09.12.2022 erheben. 
  • Die Onshore Windkraftwerk Lirstal GmbH & Co. KG hatte auch schon den Zuschlag zum Gebotstermin 01.11.2017 als Bürgerenergiegesellschaft beim Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land von der Bundesnetzagentur erhalten. Die Zuschläge erlöschen jedoch 30 bis spätestens 48 Monate nach der Bekanntgabe des Zuschlags, soweit die Anlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen wurden. Die Bürgerenergiegesellschaft hatte als Adresse das Gemeindehaus in Lirstal angegeben, aber auf Nachfragen der VG an die Gemeinde Lirstal hatte man die Auskunft erhalten, dass der Gemeinde diese Gesellschaft nicht bekannt ist.
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Lirstal 775 Meter, Kaperich 984 Meter, Eppenberg 1.151 Meter, Oberelz 1.177 Meter und Laubach 1.581 Meter.
  • Landschaftsschutz: Waldgebiet mit teilweise hoher bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung. Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Kelberg und im 10 km Umkreis zu den Kulturdenkmälern Nürburg, Löwenburg und Philippsburg in Monreal und Burgruine und Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen.
  • Naturschutz: Laut Antragsunterlagen sind min. 17.905 m² Waldfläche für die 4 WEA Standort-Flächen, Kranstell-/Ausleger-Flächen, Arbeits-/Lager-/Montage-Flächen, Kabeltrassen und Zuwegungen betroffen. Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
  • Artenschutz: Die WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und vermutlich im 3 km Schutzradius von einem Schwarzstorch Horst.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht! In den Antragsunterlagen findet man keine Aussage zur Windhöffigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden. Im Rahmen der Stellungnahmen zu dem Raumordnungsverfahren gab es wegen der 250 Meter Gesamthöhe starken Gegenwind aus den Gemeinden Laubach und Eppenberg in der VG Kaisersesch.